Was bedeutet Beitrittsgebiet in den Formularen der Deutschen Rentenversicherung?
- Unten stehend die Bedeutung, welches Gebiet, welche Länder oder welche Bundesländer in den Formularen der Deutschen Rentenversicherung (z.B. in Internetformular V0800) gemeint ist/sind.
- Mit Beitrittsgebiet sind die neuen Bundesländer gemeint, also die Bundesländer auf dem ehemaligen Gebiet der DDR bzw. Deutschen Demokratischen Republik (Ost-Deutschland).
- Darunter fallen: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Ost-Berlin.
- Für die Menschen aus dem Beitrittsgebiet gelten hinsichtlich der Rentenversicherung verschiedene Sonderregeln.